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Ihr
Spezialist für Reisen in die USA Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Sie
haben sich zur Buchung einer Reise aus unserem sehr umfangreichen
und preislich äußerst interessanten Programm entschieden.
In den vergangenen Jahren haben wir zehntausende Kunden zu deren
Zufriedenheit befördert.
Die
nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln verbindlich das Vertragsverhältnis
zwischen dem Reisenden und der Firma EXIT TICKET SERVICE GmbH als
Reiseveranstalter.
Anmeldung,
Reisebestätigung
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet die EXIT TICKET SERVICE GmbH
den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die
keiner schriftlichen Form bedarf. Bei Vertragsabschluß oder
unverzüglich danach erhält der Reisende eine schriftlicheReisebestätigung.
1.2. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt,
für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen
einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten
Teilnehmern.
1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung nicht nur unwesentlich
von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, ist hierin ein neues Angebot
des Reiseveranstalters zu sehen. An dieses neue Angebot ist EXIT
TICKET SERVICE GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende dem
Veranstalter innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
Zahlung
2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung zu leisten. Sie
beträgt 20% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer. In
Einzelfällen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z. B. Für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten und damit höhere
Anzahlungen ergeben. Mit der Reisebestätigung
geht dem Reisenden ein Sicherungsschein zu. Der Reiseveranstalter
hat durch diesen Sicherungsschein sichergestellt, daß dem
Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und
notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
entstehen, erstattet werden (§ 651k BGB).
Die vollständige Bezahlung des Reisepreises hat bis spätestens
6 Wochen vor dem vereinbarten Abreisedatum gegen unverzügliche
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen auf eines
der Konten der EXIT TICKET SERVICE GmbH zu erfolgen. Bei kurzfristigen
Buchungen, d.h. Buchungen innerhalb von 28 vor Reisebeginn, ist
der Reisepreis sofort bei Vertragsabschluß und Vorlage des
Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen sind Originaldokumente,
die mit größter Sorgfalt zu behandeln sind. Bei Verlust
der Reisedokumente seitens des Reisenden trägt dieser die Kosten,
die für die Neuerstellung entstehen. Bis zur vollen Bezahlung
bleiben alle Unterlagen Eigentum der Firma EXIT TICKET SERVICE GmbH.
2.2. Die Anzahlung sowie die Zahlung des Restreisepreises sind an
die Firma EXIT TICKET SERVICE GmbH oder im Fall einer Buchung über
ein Reisebüro an das Reisebüro zur unverzüglichen
Weiterleitung an EXIT TICKET SERVICE GmbH zu leisten.
2.3. Leistet der Reisende den fälligen Reisepreis nicht und
gerät er in Verzug, so setzt der Reiseveranstalter eine Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung. Erfolgt auch in dieser Frist keine Zahlung,
kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
Leistungen
und Preise
3. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
des Reiseangebots der EXIT TICKET SERVICE GmbH, so wie sie Vertragsgrundlage
geworden sind, und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich aus
sachlich berechtigten und erheblichen Gründen vor Vertragsschluß
vor, eine Änderung des Angebots zu erklären, über
die der Reisende vor Buchung informiert wird. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung der EXIT TICKET SERVICE GmbH.
3.1. Bei den Fotos auf den Internetseiten von Exit Reisen handelt es
sich jeweils um Beispielfotos, welche von Dritten zur Verfügung
gestellt wurden. Diese vermitteln nur einen Eindruck über die Hotels
und Anlagen. Daher können die Anlagen Ihrer gebuchten Unterkunft von
den auf unserer Website gezeigten Fotos abweichen.
Leistungs-
und Preisänderungen
4.1. EXIT TICKET SERVICE GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang
zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang
der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen.
4.2. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer wesentlichen Reiseleistung hat EXIT TICKET SERVICE GmbH den
Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in
Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig.
Ausnahmen stellen evtl. staatlich/gesetzlich vorgeschriebene
Preiserhöhungen dar. Solche Kosten dürfen von EXIT TICKET SERVICE zu
jedem Zeitpunkt vor Abreise an den Kunden weiterbelastet werden und
berechtigen nicht zu einer kostenfreien Stornierung der Reise.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EXIT
TICKET SERVICE GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über
die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber EXIT
TICKET SERVICE GmbH geltend zu machen.
4.3. EXIT TICKET SERVICE GmbH ist aus wichtigen Gründen berechtigt,
einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des
Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens vorzunehmen, soweit das für
den Gast zumutbar ist.
Bei der Frage der Zumutbarkeit bleiben Fluganreize des Reisenden
betreffend einzelner Fluggesellschaften (z.B. Frequent-Flyer-Programme
o.ä.) außer Betracht. Auch Änderungen des Flugplans
sind möglich. Bei einer Ersatzbeförderung werden die Kosten
der Bahnreise bis zu Höhe der 2. Klasse übernommen.
Rücktritt
des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei EXIT TICKET SERVICE GmbH. Dem Reisenden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wenn dieser vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht
antreten kann, ist die Firma EXIT TICKET SERVICE GmbH berechtigt,
pro angemeldetem Teilnehmer angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Firma EXIT TICKET
SERVICE GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederungen nach der Nähe des Rücktrittszeitpunktes
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschal geltend machen. Bei Berechnung des Ersatzanspruches
sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Pauschalierte Rücktrittskosten können wie folgt geltend
gemacht werden, wobei den Reisenden offensteht, dem Veranstalter
einen eventuell geringeren Schaden nachzuweisen:
- bei Flugpauschalreisen, Rundreisen, City Packages
(außer Specials)
bis 30 Tage vor Abreise: 25 %
ab 29. Tag bis 22 Tage vor Abreise: 50 %
ab 21. Tag bis 7 Tage vor Abreise: 75 %
ab 6. Tag vor Abreise: 90 %
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen: 100 %
- bei Fly & Drives (außer Specials)
bis 30 Tage vor Abreise: 35 %
ab 29. Tag bis 22 Tage vor Abreise: 60 %
ab 21. Tag bis 7 Tage vor Abreise: 85 %
ab 6. Tag vor Abreise: 90 %
am Tag des Reiseantritts oder bei
Nichterscheinen: 100 %
- bei Wohnmobilbuchungen/Motorrädermieten/Schiffsreisen
bis 42 Tage vor Abreise 15 %
ab 41. Tag bis 29 Tage vor Abreise: 35 %
ab 28. Tag bis 15 Tage vor Abreise: 60 %
ab 14. Tag bis 1 Tag vor Abreise: 85 %
Späterer Rücktritt sowie Nichterscheinen: 100 %.
- bei Apartments und Häusern
bis 35 Tage vor Reisebeginn: 50 %
ab 34. Tag vor Reisebeginn: 80 %.
Späterer Rücktritt sowei Nichterscheinen: 100%
- bei Hotelbuchungen
bis 6 Tage vor Reiseantritt e 30 pro Buchungsvorgang
ab 5. Tag vor Reiseantritt Preis der ersten Hotelübernachtung.
EXIT TICKET SERVICE GmbH kann einen höheren Schaden als die
pauschalierten Kosten geltend machen, wenn sie diesen Nachweis führen
kann, oder wenn diese in der Buchungsbestätigung aufgeführt
wurden.
- bei Stornierungen von reinen Flugreisen sind die Bedingungen der
jeweiligen
Fluggesellschaft maßgeblich.
Teilerstattungen von angeflogenen Tickets sind nicht möglich.
Buchen Ohne
Risiko: Stornierung umsonst in besonderen Fällen....
In
besonderen Fällen bieten wir dem Reisenden die Möglichkeit,
ohne Stornierungsgebühren von der Reise zurückzutreten:
Sollte zum Zeitpunkt Ihres Abflugs für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung
des Auswärtigen Amtes vorliegen, haben Sie die Möglichkeit,
Ihre gebuchte Reise kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen.
5.2.
Richtet sich die Höhe des Pauschalpreises nach der Belegungszahl
bei der Unterbringung und tritt einer der mitangemeldeteten Reiseteilnehmer
zurück, so berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden
Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
5.3.
Umbuchung
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für
einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der
Reiseausschreibung liegt, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
Änderungen vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung
der nachstehenden Fristen ein
Umbuchungsentgelt erheben:
bei Flugpauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt (bei Einzelbuchung)
bei Flugpauschalreisen bis zum 95. Tag vor Reiseantritt (bei Gruppenbuchung)
bei Schiffsreisen bis zum 50. Tag vor Reiseantritt
bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen,
können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den
Storno-Bedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur mit
geringen Kosten verbunden sind.
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß ein
Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Die EXIT TICKET SERVICE GmbH kann dem Wechsel in der Person widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle
des angemeldeten Teilnehmers, ist EXIT TICKET SERVICE GmbH berechtigt,
die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten,
zumindest jedoch e 75,- zu verlangen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Reiserücktrittskostenversicherung
6. EXIT TICKET SERVICE GmbH empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung,
die nicht im Reisepreis enthalten ist.
Rücktritt
und Kündigung durch den Veranstalter
7.1. EXIT TICKET SERVICE GmbH kann nach Reiseantritt den Reisevertrag
kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung
der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter
vom Reisenden nachhaltig gestört wird oder der Reisende sich
in starkem Maße vertragswidrig verhält. Kündigt
der Reiseveranstalter so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt
der Störer selbst.
EXIT TICKET SERVICE GmbH muß sich jedoch den Wert ersparter
Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus
einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen
erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch
die Leistungsträger.
7.2. EXIT TICKET SERVICE GmbH kann bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt
v. d. Reise zurücktreten:
- 7.2.1. Bei Nichterreichen einer in der Reisebestätigung angegebenen
Mindestteilnehmerzahl. EXIT TICKET SERVICE GmbH informiert den Reisenden
selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich wird, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis
umgehend zurück.
- 7.2.2. Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb
nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein
Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nicht,
wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B.
Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen
kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich
zugeleitet.
7.3. Im Fall des Rücktritts durch EXIT TICKET SERVICE GmbH
ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EXIT TICKET SERVICE GmbH
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich
nach Rücktritterklärung durch EXIT TICKET SERVICE GmbH
diesen gegenüber geltend zu machen.
Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen
Reise keinen Gebrauch macht, erhält er die eingezahlte Anzahlung
unverzüglich zurück.
8.1.
Gewährleistung
8.1.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe
verlangen. EXIT TICKET SERVICE GmbH kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
EXIT TICKET SERVICE GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,
daß sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung
erbringt.
8.1.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung
des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterläßt,
den Mangel anzuzeigen.
8.1.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet EXIT TICKET SERVICE GmbH innerhalb einer angemessenen
Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem, der EXIT TICKET SERVICE GmbH erkennbarem Grund nicht
zuzumuten ist. Der Einhaltung einer Frist für die Abhilfe bedarf
es nur dann nicht, wenn Abhilfe von EXIT TICKET SERVICE GmbH verweigert
wird.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den
Anspruch auf Rückbeförderung durch den Reiseveranstalter.
Der Reisende hat zur Vermeidung weitergehender Kosten die Weisungen
des Reiseveranstalters zu beachten. Er schuldet EXIT TICKET SERVICE
GmbH den auf die in Anspruch genommen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse
waren.
8.2.
Haftung
8.2.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet
der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung
Schadenersatz verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht
auf einem Umstand, den EXIT TICKET SERVICE GmbH nicht zu vertreten
hat.
8.2.2. Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die dem Reisenden
ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringt
der Veranstalter als Fremdleistung. EXIT TICKET SERVICE GmbH steht
daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach
den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der
Reisende ausdrücklich hingewiesen wird und die auf Wunsch zugänglich
gemacht wird.
8.3.
Beschränkung der Haftung
8.3.1. Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
die EXIT TICKET SERVICE GmbH herbeigeführt worden ist.
Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis
gilt auch, soweit EXIT TICKET SERVICE GmbH für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Für alle Schadenersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet EXIT TICKET SERVICE GmbH jeweils je Kunde und Reise
bei Personenschäden bis zu e 77 000,-, bei Sachschäden
bis e 4100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises,
wenn dieser e 4100,- übersteigt. In diesem Zusammenhang empfiehlt
EXIT TICKET SERVICE GmbH den Abschluß eines Komplett- bzw.
Basisschutzes bei einem Reiseversicherer.
8.3.2. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste
und Beschädigung von Gepäck.
8.3.3. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen
Ferienaktivitäten auftreten, haftet EXIT TICKET SERVICE GmbH
nur, wenn sie ein Verschulden trifft. EXIT TICKET SERVICE GmbH empfiehlt
den Abschluß einer Sport-Unfall-Versicherung.
8.3.4. EXIT TICKET SERVICE GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen
im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden
und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet
werden.
8.4.
Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
8.4.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere,
daß er seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung
bzw. Agentur (Adresse und Telefon-Nummer in den Reiseunterlagen)
zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung
durch eine EXIT TICKET SERVICE GmbH-Reiseleitung bzw. Agentur nicht
vorgesehen ist (vergl. Leistungsbeschreibung im Katalog Reiseunterlagen),
ist statt dessen EXIT TICKET SERVICE GmbH direkt zu kontaktieren
(Anschrift und Telefonnummer in den Reiseunterlagen). Das gilt auch
für reine Hotelbuchungen, bei denen eine Betreuung grundsätzlich
nicht eingeschlossen ist.
Erfolgt eine Rüge beim Leistungsträger, entbindet dies
nicht von der Pflicht zur Rüge bei EXIT TICKET SERVICE GmbH
als Veranstalter. Unterläßt es ein Reisender schuldhaft,
einen Mangel umgehend anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht
zu.
8.4.2. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen. Vertragspartner können keine verbindlichen Zusagen
machen.
Geltendmachung
von Ansprüchen, Ausschlußfristen
9.1. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Rückreisedatum bei EXIT TICKET SERVICE GmbH geltend zu machen.
Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen.
Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend
machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
9.2. Vertragliche Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem
vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist
bis zu dem Tag gehemmt, an dem Exit Ticket Service GmbH die vom
Reisenden geltend gemachten Anprüche schriftlich zurückweist.
Paß-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. EXIT TICKET SERVICE GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat.
Allgemeine
Bestimmungen
Der Empfänger der Reisebestätigung und der Reisedokumente
ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die
Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel, etc.)
zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort
zu reklamieren. Kosten, die bei Durchführung der Reise durch
unrichtig ausgestellte Reisedokumente entstehen, sind vom Reisenden
zu tragen.
11.1. Alle Flüge müssen spätestens 72 Stunden vor
Rückflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden.
Die Fluglinien halten dafür spezielle (gebührenfreie)
Telefonnummern bereit. Die Nichteinhaltung dieser Auflage kann zu
ersatzloser Streichung bestätigter Rückflugbuchungen führen.
11.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.3. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeine Gerichtsstand im Inland haben sowie für
Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Emmerich.
EXIT
TICKET SERVICE GmbH
´s-Heerenberger Str. 400
46446 Emmerich
Deutschland
E-Mail:
info@exit-reisen.de
Tel: (+49) 02822 9760-0
Fax: +49 02822 10060
Amtsgericht
Kleve HRB 50630
Geschäftsführung: Carmen de Vries
Stand: Juli 2010
IMPRESSUM
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