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Luftverkehrsabgabe

 

Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 01.09.2010 leider die Einführung einer Luftverkehrssteuer beschlossen. Diese soll offiziell für Abflüge von deutschen Flughäfen ab dem 01.01.2011 erhoben werden (gültig für Buchungen ab dem Stichtag 01.09.2010) und ist wie folgt gestaffelt: 8 Euro für Kurzstrecken bis 2500 km (z.B. innerhalb Europas), 25 Euro für Mittelstreckenflüge bis 6000 km sowie 45 Euro für alle sonstigen Flüge (Langstrecke).
Aus diesem Grund müssen wir uns eine Nachbelastung dieser Abgabe für alle Buchungen getätigt ab dem 01.09.2010 und Abflug ab dem 01.01.2011 vorbehalten.

Air Berlin lehnt die geplante Luftverkehrsabgabe aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung insbesondere zum Nachteil der deutschen Fluggesellschaften ab und setzt darauf, dass der Bundestag diesen Gesetzentwurf stoppt oder zumindest wettbewerbsneutral gestaltet. Ebenso ist der Plan, die Steuer rückwirkend zum 01.09.2010 einzuführen, inakzeptabel und steht konträr zum üblichen Weg der Steuergesetzgebung.  Wir gehen davon aus, dass im Zuge des parlamentarischen Entscheidungsverfahren auch der Stichtag vom 01.09.2010 (Tag der Kabinettsentscheidung) auf den Tag der Parlamentsentscheidung (voraussichtlich 01.11.2010) verschoben wird, da dies bei Steuergesetzen schon aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit üblich ist.

Wir danken für Ihr Verständnis.


 

   

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