Die deutsche
Bundesregierung hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 01.09.2010 leider
die Einführung einer Luftverkehrssteuer beschlossen. Diese soll
offiziell für Abflüge von deutschen Flughäfen ab dem 01.01.2011
erhoben werden (gültig für Buchungen ab dem Stichtag 01.09.2010) und
ist wie folgt gestaffelt: 8 Euro für Kurzstrecken bis 2500 km (z.B.
innerhalb Europas),
25 Euro für Mittelstreckenflüge bis 6000 km sowie 45 Euro für alle sonstigen Flüge (Langstrecke).
Aus diesem Grund müssen wir uns eine Nachbelastung dieser Abgabe für
alle Buchungen getätigt ab dem 01.09.2010 und Abflug ab dem
01.01.2011 vorbehalten.
Air Berlin lehnt die
geplante Luftverkehrsabgabe aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung
insbesondere zum Nachteil der deutschen Fluggesellschaften ab und
setzt darauf, dass der Bundestag diesen Gesetzentwurf stoppt oder
zumindest wettbewerbsneutral gestaltet.
Ebenso ist der Plan, die Steuer rückwirkend zum 01.09.2010
einzuführen, inakzeptabel und steht konträr zum üblichen Weg der
Steuergesetzgebung. Wir gehen davon aus, dass im Zuge des
parlamentarischen Entscheidungsverfahren auch der Stichtag vom
01.09.2010 (Tag der Kabinettsentscheidung) auf den Tag der
Parlamentsentscheidung (voraussichtlich 01.11.2010) verschoben wird,
da dies bei Steuergesetzen schon aus Gründen der Rechts- und
Planungssicherheit üblich ist.
Wir danken für Ihr
Verständnis.
|